Sabine Corinth Hebamme Stillberaterin

 

 

 

 

 

Liebe Frauen und Familien an dieser Stelle möchte ich hin und wieder auf Artikel aufmerksam machen, die ich lesenswert und spannend finde. Viel Spaß beim Lesen.

 

 
 
61 Artikel im Heft, Seite 18 von 61

THEMEN DER ZEIT

Säuglingsnahrung: Inakzeptable Werbemaßnahmen

Dtsch Arztebl 2011; 108(43): A-2268 / B-1914 / C-1894

Koletzko, Berthold; Hartmann, Wolfram; Albring, Christian

Trotz verbindlicher Vorschriften ist die Vermarktungspraxis einiger Hersteller von Säuglingsnahrungen alles andere als zufriedenstellend.*

 
 
Hersteller und Händler dürfen keine Proben von Säuglingsnahrung direkt oder indirekt an Familien abgeben. Foto: mauritius images
 

Säuglingsernährung ist von großer Bedeutung für kindliches Wachstum und Entwicklung sowie die langfristige Gesundheit bis zum Erwachsenenalter. Dies wird immer mehr durch wissenschaftliche Erkenntnisse belegt (1, 2). Die beste Wahl für die Ernährung eines gesunden Säuglings ist das Stillen (3). Stillen bietet vielfältige unmittelbare Vorteile, wie zum Beispiel eine bedarfsgerechte Nährstoffzufuhr und eine Verminderung des Risikos für infektiöse Durchfallerkrankungen und für eine akute Otitis media (47). Darüber hinaus hat Stillen auch wichtige langfristige Auswirkungen, wie etwa ein geringeres späteres Risiko für kindliches Übergewicht und Adipositas sowie eine bessere spätere kognitive Leistungsfähigkeit (4, 5, 710).

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Deshalb setzen sich die Gesundheitsberufe und ihre Fachgesellschaften aktiv und konsequent für die Förderung und den Schutz des Stillens ein (7, 11). Hierzu gehört auch die Unterstützung der Begrenzung von Werbemaßnahmen für Säuglingsnahrungen, die den Still-erfolg gefährden können (12). In Deutschland wird jedoch in jüngerer Zeit zunehmend eine nicht akzeptable, gegen den breiten Konsens von Wissenschaft und Gesundheitswesen verstoßende Werbung für Säuglingsnahrung beobachtet (13).

Die Weltgesundheitsversammlung hat vor drei Jahrzehnten mit dem „Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten“ (WHO-Kodex) international gültige Regeln für den Vertrieb von Säuglingsnahrungen beschlossen, auch mit Unterstützung Deutschlands (14). Wichtige Ziele sind der Schutz und die Förderung des Stillens und die Anwendung akzeptabler Vermarktungswege für Säuglingsnahrungen und andere Produkte, die das Stillen partiell oder völlig ersetzen können (sogenannte Muttermilchersatzprodukte). Nach dem WHO-Kodex dürfen keine Anzeigen oder andere Werbemaßnahmen für Muttermilchersatzprodukte an die allgemeine Öffentlichkeit gerichtet werden. Produktinformationen dürfen nur in Fachkreisen oder in auf Säuglingsbetreuung spezialisierten Medien verbreitet werden. Herstellern und Händlern ist untersagt, Proben von Nahrungen oder anderen Utensilien für die Flaschenfütterung direkt oder indirekt an Familien abzugeben. Bei der Darstellung von Muttermilchersatzprodukten ist die Überlegenheit des Stillens klar hervorzuheben. Es dürfen keine Bilder oder Texte benutzt werden, welche die Verwendung von Säuglingsnahrungen idealisieren. Der WHO-Kodex verpflichtet die Mitgliedstaaten zu Maßnahmen zur Förderung und Implementierung dieser Regeln.

 
 
Die Überlegenheit des Stillens muss klar hervorgehoben werden. Foto: picture alliance

Weltweit haben die meisten Staaten Maßnahmen ergriffen, um die Regulierungen des WHO-Kodex in die Praxis umzusetzen (12, 15). Der global gültige Standard für Säuglingsnahrungen des „Codex Alimentarius“ der WHO und der FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen), der unter Vorsitz Deutschlands entwickelt wurde, legt die Verpflichtung zur Berücksichtigung der Regelungen des WHO-Kodex fest (16). Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterstützen den WHO-Kodex. Entsprechend sieht die Europäische Gesetzgebung über Säuglingsanfangsnahrungen und Folgenahrungen in Artikel 1 vor, dass „die Mitgliedstaaten die Ziele und Grundsätze des internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatz, der sich mit Vertrieb, Information sowie Aufgaben der Gesundheitsbehörden befasst, verwirklichen“ (17). Im deutschen Recht werden diese Regelungen in der Diätverordnung umgesetzt (18). Hier wird unter anderem ausgeführt, dass Säuglingsanfangsnahrungen und Folgenahrungen nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn in der Kennzeichnung Angaben enthalten sind, die vom Stillen abhalten, oder wenn Begriffe aufgeführt werden, die die Nahrung idealisieren (wie zum Beispiel „humanisiert“, „maternisiert“ oder „adaptiert“). Für Säuglingsanfangsnahrungen dürfen keine Abbildungen von Säuglingen und solche, die den Gebrauch des Erzeugnisses idealisieren, verwendet werden.

Trotz dieser eindeutigen gesetzlichen Regeln und des breiten Konsenses der mit der Kindergesundheit befassten Fachgesellschaften ist die derzeitige Vermarktungspraxis einiger Hersteller von Säuglingsnahrungen in Deutschland und Österreich alles andere als zufriedenstellend. Beispielsweise werden kostenfrei Proben von Säuglingsnahrungen sowie Packungen mit einer Säuglingsflasche und einem Sauger mit der Aufschrift eines Säuglingsnahrungsherstellers zur Verteilung an Eltern von jungen Säuglingen an Ärzte und Hebammen abgegeben. Die Abgabe solcher Proben kann den Stillerfolg und die Stilldauer nachteilig beeinflussen (12, 19, 20). Dieser Versuch der Industrie, die Stillabsichten von Frauen zu unterminieren und den Verkauf von Säuglingsnahrung zu fördern, ist eine unethische Vermarktungspraxis und verstößt gegen die Grundsätze des WHO-Kodex und des geltenden Rechts.

Des Weiteren vertreibt ein führender Hersteller Säuglingsanfangs- und folgenahrungen mit der Packungsaufschrift „nach dem Vorbild der Muttermilch“. In Anzeigen in Printmedien und in der Fernsehwerbung wird eine stillende Frau mit ihrem Säugling dargestellt mit dem Begleittext, die Muttermilch sei ein Wunder der Natur, und die Säuglingsnahrung des Herstellers mit Zugabe eines Mehrfachzuckers und von Milchsäurebakterien würde diesem Wunder der Natur einen großen Schritt näherkommen. Diese Aussagen sind sachlich falsch und entsprechen einer Verbrauchertäuschung, weil die Zusammensetzung dieser Produkte der Muttermilch keineswegs ähnlich ist. Diese Werbung verstößt gegen die Regeln des WHO-Kodex und der europäischen und deutschen Gesetzgebung. Dadurch könnten Eltern zu der falschen Annahme verleitet werden, dass die beworbenen Flaschennahrungen von vergleichbarem Wert wie das Stillen seien, und damit das Stillen gefährden.

Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte und der Nationalen Stillkommission haben bei den Herstellern, beim deutschen Diätverband und dem europäischen Verband der diätetischen Lebensmittelindustrie gegen diese völlig inakzeptablen Werbemaßnahmen protestiert. Bedauerlicherweise hat dies nicht zu einer zufriedenstellenden Reaktion oder zu einer Einstellung dieser Werbemaßnahmen geführt. Dies überrascht, denn es ist im langfristigen Interesse der Säuglingsnahrungsindustrie selbst, akzeptablen ethischen Standards zu folgen, weil sie nur dann eine Unterstützung durch die Gesundheitsberufe und einen nachhaltigen kommerziellen Erfolg erwarten kann. Auch die Bemühungen der Lebensmittelüberwachungsbehörden, die über die inakzeptablen Vermarktungspraktiken und offensichtlichen Gesetzesverstöße informiert wurden, haben bisher nicht zu einer Einstellung der inakzeptablen Werbemaßnahmen geführt. Nur ein transparentes und effektives Regelungs- und Überwachungssystem mit klar definierten Verantwortlichkeiten kann verlässlich und nachhaltig die wirksame praktische Umsetzung gesetzlicher Regelungen gewährleisten (21). Dies gilt auch für Deutschland. Drei Jahrzehnte nach der Verabschiedung des WHO-Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten ist es höchste Zeit, dass Hersteller und Überwachungsbehörden diese für die Kindergesundheit wichtigen Vorgaben konsequent umsetzen. Ärzte, Hebammen, Angehörige der Pflegeberufe und andere mit der Kindergesundheit befasste Berufsgruppen sollten sich in ihrer praktischen Arbeit konsequent für die Einhaltung ethischer Vermarktungsregeln einsetzen.

  • Zitierweise dieses Beitrags:
    Dtsch Arztebl 2011; 108(43): A 2268–9

Anschrift für die Verfasser
Prof. Dr. med. Berthold Koletzko
Vorsitzender der Ernährungskommission, Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin
Dr. von Haunersches Kinderspital, Klinikum der Universität München
Lindwurmstraße 4, 80337 München,
office.koletzko@med.uni-muenchen.de

@Literaturverzeichnis
www.aerzteblatt.de/4311

*Die Forderungen dieses Beitrags werden unterstützt von:
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V.,
Ernährungskommission (Prof. Dr. med. B. Koletzko),
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (Dr. med. W. Hartmann),
Berufsverband der Frauenärzte e.V. (Dr. med. C. Albring),
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.
(Prof. Dr. med. K. Friese),
Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin e.V.
(Prof. Dr. med. E. Herting),
Deutscher Hebammenverband e.V. (M. Klenk),
Nationale Stillkommission am Bundesinstitut für Risikobewertung
(Prof. Dr. med. K. Vetter)

 

 
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